NEO RUN – Sportwagen-Events
www.neo-run.de
Stand: 22. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen vom Veranstalter NEO RUN über die Website www.neo-run.de angebotenen Sportwagen-Events, Touren und Treffen.
2. Bewerbungsverfahren und Vertragsschluss
(1) Die auf der Website dargestellten Veranstaltungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Bewerbung.
(2) Interessenten können sich über ein Formular online für Events bewerben.
(3) Nach Auswahl durch den Veranstalter erhalten Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung mit Zahlungsinformationen. Erst mit fristgerechtem Zahlungseingang kommt eine verbindliche Teilnahme zustande.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr wird in der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
(2) Die Zahlung ist ausschließlich per PayPal oder Banküberweisung möglich. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
(3) Die Zahlung ist innerhalb der angegebenen Frist zu leisten. Die Frist wird je nach Veranstaltung zwischen 5 und 14 Tagen gesetzt. Bei Zahlungsverzug kann der Platz ohne weitere Hinweise anderweitig vergeben werden.
(4) Der Veranstalter ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Umsatzsteuer. Auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Rücktritt und Stornierung
(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist grundsätzlich möglich, unter den folgenden Bedingungen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Veranstalter.
Stornierung 15 oder mehr Tage vor Eventbeginn:
→ Kostenfreie Stornierung, 100 % der Teilnahmegebühr werden erstattet
Stornierung 8 bis 14 Tage vor Eventbeginn:
→ 75 % der Teilnahmegebühr werden erstattet, 25 % werden einbehalten
Stornierung 3 bis 7 Tage vor Eventbeginn:
→ 50 % der Teilnahmegebühr werden erstattet, 50 % werden einbehalten
Stornierung weniger als 72 Stunden (3 Tage) vor Eventbeginn:
→ Keine Rückerstattung, 100 % der Teilnahmegebühr werden einbehalten
Nichterscheinen ohne Stornierung:
→ Keine Rückerstattung
(2) Wichtig: Die oben genannten Rückerstattungen gelten nur, wenn die Teilnahme mindestens 15 Tage vor dem Event zugesagt wurde.
Teilnehmer, die kurzfristig (also weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn) vom Veranstalter ausgewählt und zur Zahlung aufgefordert werden, haben keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Ab dem Moment der Zahlungsaufforderung gilt die Teilnahme als verbindlich, und es wird bei Rücktritt wie folgt abgerechnet:
Zusage 8–14 Tage vor Event: 25 % Erstattung
Zusage 3–7 Tage vor Event: 50 % Erstattung
Zusage <72 Stunden vor Event: Keine Erstattung
(3) Krankheit, Unwohlsein oder sonstige persönliche Gründe gelten nicht automatisch als Rücktrittsgrund mit Erstattungsanspruch. Auch in diesen Fällen gelten die oben genannten Regelungen.
(4) In Einzelfällen – z. B. bei nachgewiesenem Krankenhausaufenthalt oder vergleichbaren Härtefällen – kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen kulant eine teilweise Rückerstattung anbieten. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
(5) Wird ein Event durch den Veranstalter abgesagt (z. B. wegen höherer Gewalt, Krankheit, Wetter, behördlicher Anordnung oder organisatorischen Gründen), erfolgt grundsätzlich eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ausgenommen davon sind Kosten, die aus der Teilnahmegebühr für bereits gebuchte und nicht stornierbare Leistungen Dritter verwendet wurden (z. B. Hotelkontingente, Restaurantbuchungen, Tickets von Drittanbietern). In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung ausschließlich in Höhe der vom Veranstalter von den Drittanbietern tatsächlich erstatteten Beträge. Die jeweils geltenden Stornierungsbedingungen der gebuchten Drittanbieter können den Teilnehmern auf Wunsch offengelegt werden. Weitergehende Ansprüche (z. B. auf Ersatzleistungen, Schadensersatz oder Entschädigungen für entgangene Urlaubsfreuden) bestehen nicht.
(6) Sollte ein Teilnehmer nach seiner Absage das Ticket an eine dritte Person weitergeben wollen, muss sowohl die neue Person als auch das Fahrzeug beim Veranstalter angemeldet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug und/oder die Person abzulehnen, wenn diese nicht ins Gesamtkonzept der Veranstaltung passen. Der Veranstalter achtet darauf, eine ausgewogene Auswahl an Marken, Modellen, Farben sowie an unterschiedlichen Voraussetzungen wie PS-Zahl, Fahrzeugtyp und Fahreralter zu bieten. Zusätzlich können auch die Anzahl der Beifahrer und andere spezifische Anforderungen je nach Veranstaltung variieren. Sollten diese Kriterien durch das neu gewählte Fahrzeug oder die neue Person nicht erfüllt werden, bleibt es bei den normalen Stornierungsrichtlinien und -kosten.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten
(1) Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und ein verkehrssicheres, ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug verwenden.
(2) Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Überprüfung durch den Veranstalter findet nicht statt.
(3) Sollte sich herausstellen, dass ein Teilnehmer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder andere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt die Verantwortung ausschließlich beim Teilnehmer. Er hat den Anweisungen von Polizei oder Behörden Folge zu leisten. Eine weitere Teilnahme ist in diesem Fall nicht gestattet, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ausnahmslos einzuhalten.
(5) Die Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt. Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Event.
(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei unangemessenem oder gefährdendem Verhalten ohne Erstattung von der Tour bzw. vom Event auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere:
Unerlaubte Burnouts, Drifts oder riskantes Fahrverhalten
Extreme Lärmbelästigung oder Störung Dritter
Beleidigungen, Provokationen oder Handgreiflichkeiten
Missachtung der Anweisungen des Veranstalters
Unsachgemäßer oder respektloser Umgang mit Menschen, Fahrzeugen oder Veranstaltungsorten
7) In einem solchen Fall endet die Teilnahme sofort, und der Teilnehmer ist verpflichtet, auf eigene Verantwortung und eigene Kosten abzureisen.
(8) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, alle durch das Fehlverhalten entstandenen Schäden oder Kosten (z. B. Strafzahlungen, Reinigungskosten, Sachbeschädigung, Image- oder Organisationsschäden) zivilrechtlich geltend zu machen.
(9) Bei grenzüberschreitenden Touren in Länder wie Österreich, Frankreich, Schweiz oder andere gilt die jeweils dort gültige Straßenverkehrsordnung (StVO), einschließlich Tempolimits, Verkehrsregeln und Mautbestimmungen.
Der Veranstalter NEO RUN wird bemüht sein, vorab alle anfallenden Mautgebühren oder Vignetten zu organisieren und die Kosten entsprechend umzulegen.
Sollte es dennoch zu nicht vorhersehbaren, privat betriebenen Straßen oder Autobahnen kommen, bei denen kurzfristig Gebühren anfallen, sind diese Kosten vom Teilnehmer selbst zu tragen. Zusätzliche Mautgebühren bis zu 25 Euro pro Strecke werden vom Teilnehmer übernommen. Höhere Beträge werden rechtzeitig vor der Veranstaltung kommuniziert.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei gefährdendem, respektlosem oder regelwidrigem Verhalten gemäß Abschnitt 5 (6–8) ohne Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.
7. Mindestteilnehmerzahl und Änderungen
(1) Der Veranstalter kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl absagen.
(2) Programmänderungen, Streckenanpassungen oder organisatorische Änderungen sind möglich, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
8. Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(3) Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder Eigentum während der Veranstaltung.
(4) Für bestimmte Touren werden Walkie Talkies ausgegeben. Nach deutschem Recht gelten Walkie Talkies als mobile Endgeräte und werden von der Polizei wie Handys am Steuer bewertet. Der Fahrer darf das Walkie Talkie während der Fahrt nicht benutzen. Die Bedienung ist dem Beifahrer vorbehalten. Sollte der Fahrer kommunizieren müssen, ist die Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs zu verwenden, um das Pilotfahrzeug zu kontaktieren. Besteht keine Freisprecheinrichtung, ist anzuhalten, den Motor auszuschalten und erst dann das Pilotfahrzeug zu kontaktieren.
9. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Events können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
(2) Mit Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass diese Aufnahmen für Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media) genutzt werden dürfen.
(3) Ein Widerruf ist möglich, muss jedoch schriftlich vor Eventbeginn erfolgen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung auf www.neo-run.de erhoben, verarbeitet und gespeichert.
11. Reklamationen
(1) Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Veranstaltungsende schriftlich per E-Mail eingereicht werden.
(2) Subjektive Unzufriedenheit (z. B. Wetter, Gruppengröße oder allgemeine Stimmung) gilt nicht als Mangel.
(3) Kein Anspruch auf Rückerstattung bei Umständen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Verkehr, Wetter, Behörden).
(4) Leistungen Dritter (z. B. Hotel, Verpflegung) liegen außerhalb der Haftung.
12. Leistungsumfang & Treffpunktverpflichtung
(1) Der Ticketpreis einer Veranstaltung, Tour oder eines Events umfasst ausschließlich die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf www.neo-run.de ausdrücklich genannten Leistungen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages und somit nicht im Preis enthalten.
(2) Insbesondere nicht im Ticketpreis enthalten sind:
Treibstoffkosten und Benzin für die gesamte Veranstaltung (jede/r Teilnehmer/in hat zudem auf eigene Kosten mit ausreichend Kraftstoff am Treffpunkt zu erscheinen)
Zusätzliche Versicherungen, insbesondere keine Strecken- oder Rennstreckenversicherung (auch private Versicherungen decken i. d. R. keine Fahrsituationen auf abgesperrtem Gelände – der Veranstalter übernimmt hier keinerlei Haftung)
Verpflegung, Essen, Getränke und Konsumationen, sofern diese nicht ausdrücklich in der Eventbeschreibung als inklusive aufgeführt sind
(3) Teilnehmer verpflichten sich, pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Da wir häufig mobil und flexibel agieren (z. B. in Bergen oder abgelegenen Gegenden ohne Internet), können wir nicht auf Verzögerungen warten oder Teilnehmer später einsammeln.
Wenn zum Beispiel eine gebuchte Fähre, ein Boot, Helikopter oder sonstige Transportmittel zu ihrer Abfahrtszeit starten, ohne dass der Teilnehmer rechtzeitig erscheint, ist dies dessen Pech – eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
13. Einsicht und Abgabe von AGB und Einverständniserklärungen
(1) Da wir als mobiler Veranstalter keine feste Filiale besitzen, sind die AGB sowie wichtige Unterlagen wie Widerrufsformulare (z. B. für Bildrechte und Einverständniserklärungen) vor Ort beim Piloxfahrzeug der Veranstaltung oder direkt beim Veranstalter jederzeit zugänglich.
(2) Diese Dokumente können vom Veranstalter auf mobilen Endgeräten als PDF bereitgestellt oder in Papierform zum Lesen ausgehändigt werden.
(3) Die Abgabe der Einwilligungen (z. B. zur Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen) ist vor Beginn der Veranstaltung verpflichtend und erfolgt beim Veranstalter.
14. Anweisungen des Veranstalters und Vertretung
(1) Den Anweisungen des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
(2) Sollte der Veranstalter, Janik Behr, selbst nicht persönlich vor Ort sein, wird eine befugte Person als Vertreter eingesetzt, die im Namen des Veranstalters handelt.
(3) Auch den Anweisungen dieser bevollmächtigten Vertretungsperson ist in vollem Umfang Folge zu leisten.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. über die Website www.neo-run.de oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ausübung des Widerrufs
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail an run-organisation@outlook.com) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, abgegeben werden.
Hierfür kann das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Erklärung vor Fristablauf abzusenden.
(4) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs werden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(5) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An:
NEO RUN
Janik Behr
E-Mail: run-organisation@outlook.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgender Veranstaltung:
Titel der Veranstaltung: _____________________________
Datum der Veranstaltung: _____________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift: _____________________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________________
Datum: ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.